Technisches Reglement

Ausschreibung und Technisches Reglement

BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013

Reglement alls pfd

Ausschreibung
1. Allgemeines
2. Unfallversicherung
3. Termine
4. Nennung / Nenngebühr / Teilnehmerzahl
5. Zeitplan
6. Fahrerbesprechung
7. Startaufstellung / Qualifying
8. Startprozedere
9. Sprintrennen / Parc Fermè / Strafen
10. Sicherheit
11. Wertung
12. Fahrdisziplin
13. Werbung
14. Nachkontrolle
15. Allgemeine Verzichtserklärung
16. Abschlussfeier

Technisches Reglement

1. Basis
2. Gewicht
3. Erscheinungsbild
4. Fahrerzelle / Innenraum
5. Karosserie
6. Scheiben
7. Treibstoff
8. Tank
9. Reifen
10. Spurweite
11. Fahrwerk
12. Hinterachse
13. Bremsen
14. Kühler
15. Getriebe
16. Motor
17. Benzindruckregler
18. Steuergerät
19. Auspuffanlage
20. Heizung / Lüftung / Scheibenwischer
Ansprechpartner für BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013 ist Herr Herbert Karrer: karrer.h@a1.net

AUSSCHREIBUNG

1. ALLGEMEINES

Das vorliegende Reglement gilt für die Veranstaltung der BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013
und ist für alle Teilnehmer verbindlich als Durchführungsbestimmung zu dem generell gültigen Reglement der
Artbauer Race Days – Freies Fahren.
Teilnahmeberechtigt sind: Teilnehmer der Artbauer Race Days, deren technische Ausrüstung (Zustand des
Fahrzeuges, Ausrüstung des Fahrers) dem Reglement der BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013 entsprechen und
das Reglement der Artbauer Race Days – Freies Fahren vollinhaltlich akzeptieren.
Für die Teilnahme am Rennen wird keine zusätzliche Nenngebühr eingehoben.
Für diese Veranstaltung ist keine Fahrer-Lizenz notwendig. Auch Anfängern wird der Einstieg in den Rennsport
ermöglicht. Der Erwerb der RaceCard.13 (siehe Punkt 2) ist verpflichtend.
Ziel der Veranstaltungen ist insbesondere der Ausbau der individuellen Fahrsicherheit, das Beherrschen von
kritischen Situationen im öffentlichen Straßenverkehr, die Schulung der Reaktionsfähigkeit sowie die Förderung
des Sicherheitsbewusstseins.
Rechtsgrundlagen dieses Reglements sind die Ausschreibungen der Veranstaltungen sowie deren eventuelle
Änderungen und Ergänzungen sowie Durchführungsbestimmungen.
Die Teilnehmer sind eigenständig dafür verantwortlich, sich über eventuelle Änderungen (Termine, Zeitpläne,
Kosten, Durchführungsbestimmungen etc.) zu informieren, welche als Teil der Verzichtserklärung und der
Haftungserklärung gelten.
Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine
unerlaubten Änderungen nach sich ziehen.
Die Fahrzeuge müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Sollte der verlangte Standard nicht entsprechen
(nach Beurteilung des Technikers und dem Veranstalter – kann der Teilnehmer vom Bewerb ausgeschlossen
werden.

2. UNFALLVERSICHERUNG

Die RaceCard.13 – Versicherung gilt ausschließlich beim Freien Fahren, nicht bei Langstreckenrennen oder der
Artbauer Club Trophy oder der BMW 325i E30 CLUB TROPHY.
Inhaber einer gültigen OSK-Fahrerlizenz sind gemäß den Automobilsport-Lizenzbestimmungen generell
unfallversichert.

3. TERMINE

Slovakiaring 16.5.2013
Red Bull Ring 13.6.2013
Slovakiaring 11. und 12.7.2013
Grobnik Rijeka 1. und 2.8.2013
Pannoniaring 29. und 30.8.2013 Summer Special!
Brünn 10.10.2013
Vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen: www.artbauer.at

4. NENNUNG/NENNGEBÜHR/TEILNEHMERZAHL

Die Nennung zu einer Veranstaltung hat online zu erfolgen : www.artbauer.at
Nennschluss: jeweils 7 Tage vor Beginn einer Veranstaltung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen, die später als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen,
nicht mehr anzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen nach seinem Ermessen abzulehnen.
Für die Teilnahme an der BMW 325i E30 CLUB TROPHY wird keine zusätzliche Nenngebühr eingehoben.
Im Fall der Qualifikation ist die Teilnahme durch die bezahlte Nennung für den jeweiligen Artbauer Race
Day – Freies Fahren möglich.

Die Nenngebühr pro Veranstaltungstag beträgt 485,– (ausgenommen Red Bull Ring)
Die Nenngebühr für 2-Tages-Veranstaltungen beträgt 850,– Euro.
Transponder: je nach Rennstrecke 15,– – 35,– Euro pro Tag, direkt an der Strecke zu entrichten.
Zweite und weitere Fahrer auf einem genannten Fahrzeug: 100,– Euro (ausgenommen RBR)
Beifahrer: 15,– Euro (ausgenommen RBR)
Teilnehmerzahl: mind. 15 Fahrer, ansonsten wird der Lauf im Zuge der Artbauer Club Trophy gesondert gewertet
ausgetragen. In diesem Fall werden bei Erreichen der Durchlässigkeit der Strecke von jeder Klasse prozentuell die
langsamsten Teilnehmer gestrichen.
Die Annahme der Nennung erfolgt in Reihenfolge des Nennungseingangs. Nennungen die nach Überschreiten der
maximalen Teilnehmerzahl eingehen, werden darüber informiert und ggf. auf die Warteliste gesetzt.

5. ZEITPLAN

Der Ablauf der BMW 325i E30 CLUB TROPHY erfolgt gemäß Zeitplan des ARD
(Artbauer Race Day) und wird für jede einzelne Veranstaltung auf www.artbauer.at einzusehen sein. Änderungen
im Sinne der Teilnehmer können vor Ort erfolgen und liegen im Rennbüro auf. Die Teilnehmer sind verpflichtet,
sich eigenständig über eventuelle Änderungen und Durchführungsbestimmungen zu informieren.

6. FAHRERBESPRECHUNG

Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist verpflichtend. Die Anwesenheit wird mittels Unterschrift bestätigt. Das
Fernbleiben hat ohne Ausnahme den Verlust der Startberechtigung zur Folge.

7. STARTAUFSTELLUNG/QUALIFYING

Die Startaufstellung zu den Sprintprüfungen erfolgt in der Reihenfolge der beim Freien Fahren
gemessenen besten Rundenzeit des jeweiligen Teilnehmers, wobei der schnellste Fahrer die Pole Position
einnimmt. Sollte ein Teilnehmer keine Qualifikationszeit zustande bringen jedoch an der Sprintprüfung teilnehmen
wollen, kann er am Ende der Startaufstellung gereiht werden, vorausgesetzt, dass die maximale Durchlässigkeit
der Strecke noch nicht erreicht ist.

8. STARTPROZEDERE

Der Start erfolgt als sog. „Fliegender Start“. (Indianapolis-Start)
Die Startaufstellung erfolgt auf der Rennstrecke laut Qualifying und hat pünktlich zu erfolgen.
Teilnehmer die zu spät zur Aufstellung kommen müssen als Letzter aus der Box starten.
Das Pace-Car führt das Feld am Ende der Einführungsrunde mit einer gleichmäßigen Geschwindigkeit von ca. 80-
100 km/h Richtung Startlinie. Die versetzte Reihenfolge der Fahrzeuge entsprechend der Startaufstellung mit
Fahrzeugabständen von ca. 2 Wagenlängen ist einzuhalten. In dieser Phase herrscht absolutes Überholverbot, so
wie generell in jeder Pace-Car-Phase. Das Pace-Car schert in die Boxengasse aus. Der Trainingsschnellste, somit
das Führungsfahrzeug, bestimmt die Erhöhung des Tempos bis zur Startfreigabe, abruptes Bremsen oder
Verzögern ist verboten. Sobald der Rennleiter den Start per Ampel oder Flagge freigibt, beginnt die Wertung:
Fahrer, die durch ihre Fahrweise einen Startabbruch verursachen, werden verwarnt und starten beim Restart am
Ende des Feldes, bei mehreren Verursachern ergibt sich die weitere Reihenfolge entsprechend dem Zeittraining.
Der durch den Abbruch verursachte Zeitverlust kann ggf. durch Verkürzung der Sprintprüfung ausgeglichen
werden.
Der Rennleiter ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, ein Überholverbot bis nach der ersten Kurve in Kraft zu
setzen.

9. SPRINTRENNEN/PARC FERMÉ/STRAFEN

Je Veranstaltung werden ein oder zwei Rennläufe (z.B. bei 2-Tagesveranstaltungen) ausgetragen. Dauer: ca. 25
min. (rennstreckenabhängig)
Alle Fahrzeuge, die am Rennen teilgenommen haben, müssen in den parc fermé (der genaue Standort wird bei der
Fahrerbesprechung bekannt gegeben). Die Nichtbeachtung dieser Regel zieht einen Wertungsausschluss nach
sich. Die Fahrer müssen nach dem Abstellen der Fahrzeuge den parc fermé unverzüglich verlassen. Andere
Personen haben keinen Zutritt. Um mögliche Fragen eines Technikers beantworten zu können, haben sich die
Fahrer in unmittelbarer Nähe des parc fermé zur Verfügung zu halten.

Ebenso können Fahrzeuge, die das Training und/oder Rennen frühzeitig beendet haben, aufgefordert werden, in
den parc fermé zu kommen. Frühestens nach Ablauf der Protestfrist (1/2 Stunde nach dem Aushang der
Ergebnisse) erfolgt die Aufhebung des parc fermé durch die Rennleitung bzw. in deren Auftrag durch den
Streckensprecher.
Fahrer, die ihr Fahrzeug wissentlich in einem Zustand vorführen (z.B. Hubraumvergrößerung) bzw. in
Training/Leistungsprüfung einsetzen, der nicht dem Reglement entspricht oder aber eine technische Untersuchung
verweigern, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Im Falle eines Wet-Race müssen Abblendlicht und Nebelschlussleuchte eingeschalten sein. Bei Nichtfunktionieren
droht Ausschluss.
Missachtung von Flaggenzeichen und anderen Anweisungen:
Bei erstmaligem Vergehen: 25 Strafsekunden
Bei wiederholtem Vergehen: Ausschluss aus dem Bewerb

10. SICHERHEIT

SICHERHEITSAUSRÜSTUNG DER FAHRER
Schutzhelm entsprechend der aktuell gültigen FIA-Norm (zeitliches Ablaufdatum beachten)
Feuerfester Fahreranzug, Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und
Handschuhe entsprechend der FIA-Norm, jedoch ist das zeitliche Ablaufdatum nicht relevant !
HANS-System nicht erforderlich, jedoch empfehlenswert.
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG FÜR FAHRZEUGE
Abschleppösen: die Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit einer ausreichend dimensionierten und farblich in rot,
gelb oder orange markierten Abschleppöse ausgerüstet sein.
Feuerlöscher: es ist ein Handfeuerlöscher mit mind. 2 kg Löschmittel vorgeschrieben, der ordnungsgemäß
gesichert befestigt sein muss.
Stromkreisunterbrecher, Sicherheitsgurt, Überrollbügel oder Käfig sind vorgeschrieben.

11. WERTUNG/JAHRESWERTUNG/PREISGELD

PUNKTEVERGABE
1. Platz 15 Punkte 2. Platz 12 Punkte
3. Platz 10 Punkte 4. Platz 8 Punkte
5. Platz 6 Punkte 6. Platz 5 Punkte
7. Platz 4 Punkte 8. Platz 3 Punkte
9. Platz 2 Punkte 10. Platz 1 Punkt
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung.
Die ersten Drei jedes Rennen werden geehrt und erhalten Pokale.
Preisgeld der Gesamtwertung der BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013 :
1. Platz = 1.500.- Euro
2. Platz = 1.000.- Euro
3. Platz = 500.- Euro
4. – 6. Platz = Sachpreise / Gutscheine etc.
Die Übergabe erfolgt im Rahmen der Abschlussfeier der Artbauer Race Days / Jahressiegerehrung der Artbauer
Club Trophy./Jahressiegerehrung der BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013.
Derjenige Fahrer der am Ende der Saison die meisten Punkte hat, ist Gesamtsieger der BMW 325i E30 CLUB
TROPHY 2013.
Für die Jahreswertung besteht keine Möglichkeit eines Streichresultates.
Bei Punktegleichstand entscheiden die Platzierungen (Anzahl der 1., 2. 3. usw. Platzierungen)

12. FAHRDISZIPLIN

Gefährliche Überhol- und Bremsmanöver, rücksichtsloses Fahren, Unfälle etc. sind zu vermeiden und werden
grundsätzlich der Rennleitung gemeldet und können mit dem Ausschluss aus der Wertung geahndet werden.
Der Verursacher einer Kollision kann aus der Wertung ausgeschlossen werden. Wenn der Verursacher nicht klar
zu identifizieren ist, kann es bei einer Kollision zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen für alle beteiligten
Fahrer, unabhängig von der Schuldfrage, zu einem Ausschluss aus der Wertung kommen. Ausgenommen einer
der beteiligten Fahrer gibt schriftlich ein Schuldeingeständnis ab.
Fällt ein Fahrzeug während eines Trainings oder Rennens wegen technischen Defekts oder Unfall aus oder im
Besonderen im Fall von Flüssigkeitsverlust, hat der Fahrer schnellst möglich die Rennstrecke – vor allem die
Ideallinie – zu verlassen. Das Fahrzeug ist neben der Rennstrecke abzustellen.
Den Anweisungen der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Reparaturen sind ausschließlich im Fahrerlager an entsprechend gesicherter Stelle oder in der Box oder in der
Boxengasse – ohne andere Teilnehmer zu behindern – erlaubt. Andernfalls folgt Wertungsausschluss.
ES IST NACH ALLEN MÖGLICHKEITEN ZU VERMEIDEN, DAS FAHRZEUG IM KIESBETT ABZUSTELLEN.
Die max. gefahrene Geschwindigkeit in der Boxengasse darf das jeweils festgesetzte Tempolimit nicht
überschreiten.

13. WERBUNG

Die Anbringung von Werbung auf den Fahrzeugen ist generell freigestellt, solange sie den guten Sitten nicht
widerspricht.
Veranstalterwerbung: in den Durchführungsbestimmungen zu den einzelnen Läufen wird bekannt gegeben, ob und
wo am Fahrzeug Werbemittel verpflichtend anzubringen sind.

14. NACHKONTROLLE

Die Rennleitung kann in Absprache mit dem Technischen Sachverständigen eine technische Nachkontrolle
anordnen, dies auch ohne Protest eines anderen Teilnehmers oder Teams. Die anfallenden Kosten hat der
Bewerber / Eigentümer / das Team des zu kontrollierenden Fahrzeuges zu tragen. Es kann die eventuell
notwendige Demontage selbst im Beisein des technischen Kommissars durchgeführt werden. Sollte die
Demontage vor Ort undurchführbar sein, wird das Fahrzeug oder das beanstandete Teil verplombt und die
Überprüfung bzw. Demontage in einer Fachwerkstatt im Beisein eines Technischen Kommissars durchgeführt.
Sollte die Demontage des Zylinderkopfes notwendig werden und sollten die zu überprüfenden Teile regelkonform
gewesen sein, werden dem Bewerber / Eigentümer / Team die Zylinderkopfdichtung und die
Zylinderkopfschrauben ersetzt.

15. ALLGEMEINE VERZICHTSERKLÄRUNG

Durch Abgabe der Nennung anerkennt der Teilnehmer den Inhalt des Haftungsausschlusses vollinhaltlich und
bestätigt, alle Teilnahmebedingungen (Ausschreibung, Reglement, Verzichtserklärung gelesen und verstanden und
akzeptiert zu haben.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte
ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser
Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder
anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal
in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die
Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind.
Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit
der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte
Schadenersatzforderungen gegen die OSK, deren Funktionäre, den Veranstalter bzw. Organisator oder
Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat
(einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder
Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt “Parteien” genannt. Die Teilnehmer erklären durch
Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte,
Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem
Namen gegen die “Parteien” eingesetzt werden könnten. Dies im
Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben einschließlich Anwaltskosten),
die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die
Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten
die “Parteien” von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie
schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle
Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese
Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die “Parteien”
unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten
für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den “Parteien”, daher insbesondere gegenüber der OSK,
deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese
Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend
Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle
typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien.

16. ABSCHLUSSFEIER/JAHRESSIEGEREHRUNG

Bei der Abschlussfeier der Artbauer Race Days werden alle Teilnehmer geehrt und sind alle auch in Begleitung
des Teams herzlich willkommen.
Dabei werden im Besonderen natürlich die ersten Drei der BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013 geehrt. Ort und
Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.

TECHNISCHES REGLEMENT

1. BASIS

Als Basis gilt das Gruppe N Reglement der Epoche von 1982 bis 1991 und der Anhang J derselben Epoche, die
nationale Homologation mit allen dort näher ausgeführten Ergänzungen sowie das Sportgesetz der OSK oder der
jeweiligen ASN sowie das Rundstreckenreglement der OSK und der FIA und alle Anhänge des aktuell gültigen
FIA-Jahrbuches, insbesondere, wenn sie sich auf die Sicherheit und die technische Ausrüstung beziehen.
Zugelassen sind Fahrzeuge mit einer nationalen Homologation der OSK, basierend auf der FIA-Homologation
5292, mit den Erweiterungen für 4-türige Modelle, Touring-Modelle und Modelle mit Allradantrieb. Das
Homologationsblatt und die technischen Ergänzungen 2013 sind beim Veranstalter erhältlich. Die Homologation ist
ab dem ersten Bewerb bei der technischen Abnahme und bei allen Kontrollen während der Veranstaltung
unaufgefordert vorzulegen. Die erlaubten Abweichungen sind in den Zusätzen zu diesem Homologationsblatt
enthalten, weiters sind die Bestimmungen des aktuellen Anhang J anzuwenden.
Als Basis gilt das homologierte 2-türige Modell des Typ BMW E 30. Zugelassen sind Fahrzeuge der Marke BMW
der Modellreihe „E 30“ (1983 bis 1991) Typ 323i, 325i oder 325e, zwei- oder viertürig. Auch die Modelltypen
„Touring“ und „ix“ sind zugelassen. Nicht zugelassen ist der Typ „Cabrio“. Basis ist das Gruppe N Reglement der
gesamten Epoche. Gewertet wird die Gruppe N mit 2,5 Liter Serienmotor.
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

2. GEWICHT

Das Mindestgewicht des Fahrzeuges samt Fahrer und Ausrüstung beträgt 1.050 kg

3. ERSCHEINUNGSBILD

Generell darf das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges nicht verändert werden. Alle vier (beide
Doppelscheinwerfer) Scheinwerfer und alle Blinker müssen am originalen Platz verbaut sein. Abblendlicht, Blinker
und Bremsleuchten müssen funktionsfähig sein. Die Scheinwerfergläser können auch aus Kunststoffglas
(Makrolon) bestehen, die Zierringe und die Halterungen müssen original bleiben. Der Kühlergrill muss in seiner
Form erhalten bleiben. Beim Einsatz von Kunststoffrippen muss die ursprüngliche Form erhalten bleiben, es dürfen
die Zwischenräume aufgefeilt werden. Das Dreieck unterhalb der Scheinwerfer darf herausgenommen werden, um
eine bessere Belüftung zu erreichen. Die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einem einwandfreien
Zustand sein und dem Niveau der Serie entsprechen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge die
nicht dem definierten Standard entsprechen, von der Teilnahme auszuschließen.

4. FAHRERZELLE / INNENRAUM

Die Originalsitze, das Dämmmaterial etc. dürfen entfernt werden. Das Armaturenbrett samt Originalinstrumenten
muss erhalten bleiben, jedoch dürfen Zusatzinstrumente für Öldruck, Öltemperatur und Wassertemperatur, ein
anderer Drehzahlmesser in den Originalarmaturenträger eingebaut werden. Multifunktionsinstrumente,
Telemetriedatenaufzeichnung und -verstellung sind ausdrücklich verboten. Vorne müssen Türverkleidungen
vorhanden sein. Diese können auch aus einem anderen Material (z.B. Alu) bestehen.

5. KAROSSERIE

Die Außenabmessungen müssen original bleiben. Kofferraumdeckel und Motorhaube dürfen aus Alu oder
Kunststoff (GFK) gefertigt sein, nicht jedoch die Türen und Kotflügel. Die Zierleisten dürfen entfernt werden. Die
Stoßstangen sind vorgeschrieben und müssen optisch den Originalen entsprechen, dürfen aber leichter gemacht
werden oder aus GFK gefertigt sein. Die Pakete BMW M-Technik 1 und 2 sind erlaubt, der erste M3 Heckspoiler –
nicht verstellbar und ohne Zusatzlippe – ist erlaubt. Der Anbau von zusätzlichen Spoilern oder aerodynamischen
Hilfsmitteln (Flügel, Unterboden, Unterzüge, Splitter, etc.) ist verboten.
Karosserieteile und Stoßstangen dürfen nicht entfernt, durchlöchert oder ausgeschnitten werden. Unterhalb der
Stoßstange, im Bereich oberhalb des Ölkühlers, sind Lüftungsschlitze oder Löcher erlaubt. Die Rückwand zum
Kofferraum und der Kofferraumboden (Reserveradmulde) müssen original erhalten bleiben. Im Bereich der
Vorderachse dürfen die Verstärkungsbleche des Modells 325i Cabrio verbaut werden.

6. SCHEIBEN

Als Ersatz sind Kunststoffscheiben in einer Stärke von 4mm erlaubt (Lexan oder Makrolon – kein Plexiglas). Bei
Beibehaltung der Serienverglasung muss bei den seitlichen Fenstern eine Schutzfolie auf der Innenseite
angebracht werden. Kunststoffscheiben müssen wie die Originalscheiben verbaut werden (keine Nieten oder
Verklebungen). Die Windschutzscheibenbelüftung (Gebläse) ist freigegeben. Die Windschutzscheibe muss aus
Verbundglas bestehen. Bei Modell 325 Touring darf die Heckklappe aus GFK gefertigt sein und eine Makrolonoder
Lexanscheibe verwendet werden.
Fahrerseitig darf ein Schiebefenster aus Makrolon oder Lexan verbaut werden. Der Kurbelmechanismus auf der
Fahrerseite darf entfernt werden.

7. TREIBSTOFF

Es darf ausschließlich handelsüblicher, unverbleiter Kraftstoff verwendet werden. Zusätze sind verboten.

8. TANK

BMW-Serientank am original vorgesehenen Einbauplatz. Der Serientank muss mit einem Explosionsschutz
„gefüllt“ werden (Schaum oder Aluminiumgewebe – z.B. Explo 10). Beim Originaltank darf eine Seite „stillgelegt“
werden. Ein FIA-Sicherheitstank ist gemäß Gruppe N Reglement ebenfalls erlaubt. Statt dem Originaltank kann ein
Abdeckblech angebracht werden. Eine Feuer hemmende Abdeckung zum Fahrgastraum muss vorhanden sein

9. REIFEN

Regenreifen sind generell freigestellt. Jede thermische, chemische oder mechanische Behandlung der Reifen ist
verboten.
In den Wertungsläufen ist ausschließlich die Verwendung der Reifen der Marke TOYO „Type R 888“ in der
Dimension 205/50 ZR 15 erlaubt.
Die Vereinbarungen für eine möglichst günstige Bezugsquelle sind noch nicht abgeschlossen. Eine entsprechende
Info erfolgt zeitgerecht.

10. SPURWEITE

Die Spurweite ist freigegeben. Jedoch darf das Rad nicht über den oberen Kotflügelrand hervorragen.

11. FAHRWERK

Erlaubt sind höhenverstellbare Gewindedämpfer (zweifach verstellbar – Zug und Druckstufe) vorne und hinten. Die
Anlenkpunkte der Achsen dürfen nicht verändert werden. Die vorderen Domlager dürfen in Sturz und Nachlauf
verstellbar sein, Alle anderen Lager dürfen aus Gummi, Kunststoff, Teflon oder Alu gefertigt sein. Abmessungen
und Einbaulage ausgetauschter Fahrwerksteile müssen jedoch der Serie entsprechen. Um Spur- und
Sturzveränderungen ausgleichen zu können darf der Hinterachsträger im Bereich der Schwingenaufnahmen mit
Langlöchern versehen werden. Beschaffenheit und Lage der Schwingenaufnahmen sowie die Stabilisatoren
müssen der Serie entsprechen. Der Einbau von Stabilisatoren ist freigestellt. Erlaubte Änderungen: Motorlager,
Getriebelager und Differenziallager dürfen aus Metall sein. Der Schalthebel darf abgeändert werden.

12. HINTERACHSE

Die Hinterachsübersetzungen 3,64, 3,73 und 3,91 mit Sperre sind erlaubt. Es dürfen große Gehäuse (Typ 188) und
auch kleine Gehäuse (Typ 168) verwendet werden. Kürzere Achsübersetzungen (z.B. 4,10, 4,27 oder 4,45) sind
verboten.

13. BREMSEN

Die Bremsen müssen in ihrer Abmessung original bleiben. Es dürfen volle, geschlitzte oder gelochte
Bremsscheiben verwendet werden. Die Beläge sind freigestellt. Erlaubt sind Stahlflexbremsschläuche,
Bremsbelüftungsschläuche und Ankerplatte. Bremskraftregelventile bzw. Regler sind verboten.

14. KÜHLER

Öl- und Wasserkühler sind freigestellt. Um größere Kühler einzubauen dürfen Blechteile der Innenkarosserie
entfernt oder verändert werden. Eine Kühlung der Hinterachse ist verboten. Differentialdeckel dürfen nur aus den
Serien BMW 325i und 320i verwendet werden. Teile der Serien M3 und Z3 dürfen nicht verbaut werden.

15. GETRIEBE

Vorgeschrieben ist das 5-Gang Seriengetriebe des 325i (Typ 260) bzw. des 320i (Typ 240): 5-Gang-Sport-
/Schongetriebe. Der direkte Gang (1,0) ist der 4. Gang. Untersetzung für den 5. Gang: 0,81, 0,82 oder 0,83.
Sport- und Renngetriebe – 1. Gang links hinten – mit einer 1,0-Übersetzung im 5. Gang sind verboten. E 36
Getriebe und zweiteilige Getriebe sind verboten.

16. MOTOR

Serienmotor 325i M 20 mit 2500 ccm (3. Übermaß 84,5mm – 2525ccm). Am Motor dürfen keine Veränderungen
vorgenommen werden – serienmäßige Einspritzung mit Luftmengenmesser. Serienkurbelwelle mit der
Bezeichnung „H75“ (75 mm Hub), originale BMW Seriennockenwelle mit Herstellerkennzeichnung (BMW
Firmenzeichen eingegossen, Kennzeichnungen F, K, H, und L sind zugelassen. Nachbaunockenwellen z.B. der
Firma AMC – bieten einen kompletten Austauschzylinderkopf mit Nockenwelle und Ventilen an – sind zugelassen,
sie müssen jedoch den Abmessungen, mit Messtoleranz, entsprechen.
Serienzylinderkopfhöhe 125mm. Bearbeitungsgrenze 124,7mm. Sollte dieses Maß unterschritten werden, muss ein
anderer Zylinderkopf verbaut werden. Serienventile, Federn, Serienkolben (max. 3. Übermaß mit 84,5 mm), max.
Verdichtung 9,7:1. Die Kolben dürfen nicht bearbeitet werden. Alle anderen Motorenteile müssen der Serie
entsprechen und dürfen nicht bearbeitet werden. Ein verstellbares Nockenwellenrad ist ausdrücklich verboten. Die
Zylinderkopf Ein- und Auslässe dürfen der originalen Dichtungsgröße angepasst werden (maximale Bearbeitung
20mm vom Eingang gemessen). Motorblockhöhe 266mm / + – 0,1mm. Veränderungen vor dem Luftmengenmesser
sind freigestellt.
Kupplung, Schwungscheibe, Ölwanne und Schmierung sind freigegeben.

17. BENZINDRUCKREGLER

Es darf nur ein originaler und funktionstüchtiger Benzindruckregler verwendet werden.

18. STEUERGERÄT

Es muss ein Original-BMW-Teil sein, die Software ist jedoch freigegeben.

19. AUSPUFFANLAGE

Die Auspuffanlage ist freigegeben. Sie muss jedoch den Lärmbestimmungen von 98 db entsprechen.
(siehe Ausrüstungsangebote).

20. Heizung / Lüftung / Scheibenwischer

Sind freigegeben. Der Fahrer ist jedoch für eine gute Sicht selbst verantwortlich.

AUSRÜSTUNGSANGEBOTE

BMW CLUB TROPHY SONDERANGEBOT – JANSEN COMPETITION
Überrollbügel (inkl. Diagonale) EUR 371,47
Überrollkäfig (inkl. Flankenschutz und Diagonale) EUR 655,22
2 kg Pulver Handlöscher (inkl. Halterung) EUR 72,56
Sitz FIA homolog. Stahlrohr ab EUR 168,41
Sitz FIA homolog. Fiberglas ab EUR 309,74
4-Punkt Gurt FIA homologiert ab EUR 152,16
6-Punkt Gurt FIA homologiert ab EUR 167,32
OMP Lenkrad ab EUR 71,22
Lenkradnabe EUR 47,-
Hauptschalter (6-polig) EUR 35,74
Seilzug (1,5m) EUR 9,58
Scheibenfolie klar 76mm breit, per Laufmeter EUR 21,55
KW Competition Fahrwerk ab EUR 2.337,-
Alle Preise inkl. MwSt. ab Lager Ruprechtshofen.
Die angebotenen Preise sind Sonderpreise für die Teilnehmer der BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013
im Rahmen der Artbauer Race Days 2013.
Bestellungen / Anfragen bitte per E-Mail an hasko@jansen-competition.com mit Verweis auf “Artbauer BMW Club
Trophy „. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

REMUS RENNSPORT AUSPUFF
KOMPLETTE RENNSPORT AUSPUFFANLAGE 1.320,– inkl. Mwst.
Der angebotene Preise ist ein Sonderpreis für die Teilnehmer der BMW 325i E30 CLUB TROPHY 2013
im Rahmen der Artbauer Race Days 2013 unter der Voraussetzung, dass 2 Remus-Aufkleber am Fahrzeug
angebracht werden.
Bestellungen / Anfragen bitte per E-Mail an Remus Innovation verkauf@remus.at mit Verweis auf “Artbauer BMW
Club Trophy“.

TOYO REIFEN
Die Vereinbarungen für eine möglichst günstige Bezugsquelle sind noch nicht abgeschlossen. Eine entsprechende
Info erfolgt zeitgerecht.

No Comments - Leave a comment

Leave a comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>



Slideshow
Mai 2024
M D M D F S S
« Aug    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Welcome , today is Dienstag, 7. Mai 2024